Doctor of Philosophy

PhDr.

Sie möchten einen Abschluss als PhDr. „Doctor of Philosophy“ im Fernstudium an der DTI-Universität (Vysoká škola DTI) erlangen?

Wir sind offizieller Partner der DTI-Universität in Deutschland und Ihr kompetenter Ansprechpartner wenn es um die Zulassung zum Studium an der DTI-Universität (Vysoká škola DTI) geht. Gerne beraten Sie, rund um die Anforderungen und begleiten Sie bis zum erfolgen Abschluss des Studiums.

Sofern Sie ein Studium mit mindestens 120 ECTS im Bereich Wirtschaft erfolgreich absolviert haben, können Sie sich für ein PhDr. Studium bewerben.

Ich habe selber erfolgreich den PhDr. Titel an der DTI Universität im Fernstudium erlangt. Ich und mein Team helfen Ihnen dabei, ebenfalls des Titel PhDr. zu erlangen. Buchen Sie gerne ein Beratungsgespräch, wir beprechen dann alle offenen Fragen mit Ihnen.

Der Ablauf des PhDr. Fernstudiums

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Beratung & Zulassung

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihre Fragen. Anschließend senden Sie uns die benötigten Unterlagen per Post. Wir nehmen bei Bedarf notwendigen Übersetzungen vor und senden Ihre Unterlagen zur Bearbeitung an die DTI Universität. Die DTI Universität prüft Ihre Unterlagen und Sie erhalten einen Zulassungsbescheid für das PhDr. Studium. Sollten Sie abgelehnt werden, entstehen Ihnen keine Kosten.

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Ansprechpartner & Abschlussarbeit

Nach der erfolgreichen Zulassung zum Studium wird Ihnen ein deutschsprachiger Betreuer zugewiesen. Nun besprechen Sie Ihre geplante wissenschaftliche Abschlusarbeit. Der Betreuer steht Ihnen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung. Jetzt erstellen Sie Ihre wissenschaftliche Abschlussarbeit in deutscher Sprache und reichen diese bei der Universität ein. Anschließend findet eine mündliche Prüfung (online) in deutscher Sprache statt.

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Doctor of Philosophy (PhDr.)

Nach der erfolgreichen Abschlussarbeit und der erfolgreichen mündlichen Prüfung erhalten Sie Ihre Urkunde mit den Titel: Doctor of Philosophy (PhDr.) / doktor filozofie (PhDr.).

Den Titel PhDr. dürfen Sie mit dem Erhalten der Urkunde vor dem Namen führen. Die Abkürzung als Dr. ist nicht zulässig. Diese Regelungen zur Titelführung sind hier genauer beschrieben.

FAQ´s zum PhDr. Fernstudium

Was sind die Voraussetzungen um zugelassen zu werden?

Die Vorausetzung damit Sie ein Studium zum Doctor of Philosophy (PhDr.) aufnehmen können ist, das Sie über ein abgeschlossenes Studium mit min. 120 ECTS in einer relevanten Fachrichtung (Wirtschaft) verfügen. Sprechen Sie uns gerne dazu gerne vor eine verbindlichen Anmeldung zum Studium an. Wir klären mit Ihnen gerne vorab ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Ist der Abschluss PhDr. anerkannt und führbar?

Ja, das PhDr.-Fernstudium wird von der DTI-Universität (Vysoká škola DTI) angeboten. Es handelt sich um eine zugelassene private Universität mit einer H+ Akreditierung aus der Slowakei. Der Abschluss ist ein anerkannter akademischer Grad, welcher der zweiten von drei Ebenen des Bolognaprozesses zuzuordnen ist. Nach dem erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den Grad „PhDr.“ („Doktor filozofie“ oder auf englisch „Doctor of Philosophy“), welcher mit einem Diploms verliehen wird. Der Titel PhDr. ist anerkannt und in Deutschland vor den Namen führbar. Zum Beispiel PhDr. Max Mustermann. eine Abkürzung als „Dr.“ ist nicht zulässig.

Welchen Zeitaufwand verursacht das PhDr. Studium?

Der Zeitaufwand ist anhängig vom Umfang und dem Thema Ihrer Abschlussarbeit. Ich selber haben den Abschluss im Fernstudium neben meiner Arbeit innerhalb von 12 Monaten erlangt. Zunächst habe ich ein Thema definiert und dieses mit meinem Betreuer abgestimmt. Anschließend eine Gliederung der späteren Arbeit erstellt und diese nochmals mit meinem Betreuer abgestimmt und meine Abschlussarbeit erstellt und mündlich präsentiert. Als berufstätiger Familienvater war es für mich kein Problem dies innerhalb von einem Jahr zu schaffen.

Führung des Titels PhDr. in Deutschland

„Personen, denen nach dem 6. September 2007 ein kleiner Doktorgrad verliehen worden ist, bzw., die nicht bis zu diesem Stichtag zum Promotionsverfahren zugelassen waren oder solche, die den kleinen Doktorgrad ohne Promotionsverfahren oder Promotionsstudium erworben haben, können diesen in der Originalform oder in der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung führen

Quelle: https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/studium/abschluesse-und-titelfuehrung/haeufige-fragen/

Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne den Zusatz der verleihenden Hochschule geführt werden.“

Quelle: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/bilder/3_Forschung/2021-07-14_Merkblatt_F%C3%BChrung_auslaendischer_Grade_-_Stand_Juli_2021.pdf

Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung (d.h. ohne Angabe der verleihenden Institution) genehmigungsfrei geführt werden.

Quelle: Informationen zur Führung ausländischer akademischer …Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunsthttps://www.stmwk.bayern.de › download › 1347…

Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung genehmigungsfrei

geführt werden.“

Quelle: https://mwfk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Neu_Merkblatt_auslaendische%20rakademischerGrade.4112699.pdf

„Grade, Bezeichnungen und Titel aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie des Europäischen Wirtschaftsraums sowie des Europäischen Hochschulinstituts Florenz dürfen in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden

Quelle: https://www.haefen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Infoblatt%20Grade.pdf

„Allgemeinverfügung zur Führung ausländischer Hochschulgrade gemäß § 69 Absatz 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes § 1:

(1) Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können unter den Voraussetzungen nach § 69 Absatz 1 HmbHG in der Form, in der sie verliehen wurden (Originalform), ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.

Quelle: https://www.hamburg.de/resource/blob/196376/320a08b74c812b41915a38e67da2cabb/auslaendische-hochschulgrade-11-2023-data.pdf

„Für die Führung ausländischer Doktorgrade gelten die zuvor dargestellten Grundsätze. Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:

  • Doktorgrade aus Mitgliedstaaten der EU oder Europäischen Wirtschaftsraums sowie
  • Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen.

Diese können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.“

Quelle: https://wissenschaft.hessen.de/studieren/auslaendische-hochschulabschluesse/fuehrung-akademischer-grade#:~:text=Seit%20dem%2020.12.2004%20d%C3%BCrfen,Dezember%202021.

„Von diesem Grundsatz gibt es nach Ziffer 1-4 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 28.05.2021 folgende Begünstigungen: Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die von einer Hochschule eines Mitgliedsstaats der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie von dem Europäischen Hochschulinstitut Florenz und der Päpstlichen Hochschule erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich üblichen Abkürzung wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsangabe (d. h. ohne Angabe der verleihenden Hochschule oder Institution) führen. Dies gilt nicht für die Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (sog. Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind.“

Quelle: https://mwg.rlp.de/themen/wissenschaft/internationalisierung/im-ausland-erworbene-akademische-grade

„Bei Hochschulabschlüssen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen erworben wurden, kann die Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden

Quelle: https://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1620595

„II. Besonderheiten

Die Verordnung über die Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Tätigkeitsbezeichnungen (AkGradVO) vom 24.04.2008 enthält vom allgemeinen Führungsgrundsatz des § 10 Absatz 1 bis 3 NHG abweichende begünstigende Regelungen über die Führung von ausländischen Hochschulgraden …..aufgrund von Vereinbarungen der Länder (§ 4): daraus ergibt sich eine begünstigende Gradführung für

a) Grade, Titel und Tätigkeitsbezeichnungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ohne Angabe der verleihenden Hochschule….“

Quelle: Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen

„Für die Führung ausländischer Doktorgrade gelten die zuvor dargestellten Grundsätze. Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:

  • Doktorgrade aus Mitgliedstaaten der EU oder Europäischen Wirtschaftsraums sowie
  • Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen.

Diese können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.“

Quelle: https://wissenschaft.hessen.de/studieren/auslaendische-hochschulabschluesse/fuehrung-akademischer-grade#:~:text=Seit%20dem%2020.12.2004%20d%C3%BCrfen,Dezember%202021.

Hochschulgrade aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstitutes Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden

Quelle: https://www.studieren.sachsen.de/informationen-zur-fuehrung-von-auslaendischen-graden-im-freistaat-sachsen-4891.html

„Wurde ein akademischer Hochschulgrad aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder ein Hochschulgrad des Europäischen Hochschulinstituts Florenz oder der Päpstlichen Hochschulen erworben, so kann dieser in der Originalform (ausländischer Wortlaut des Hochschulgrades in der verliehenen Originalurkunde) ohne Herkunftsbezeichnung (d.h. ohne Angabe der verleihenden Institution) genehmigungsfrei geführt werden. Diese Ausnahme gilt nicht für erworbene Hochschulgrade des Nordteils Zyperns.“

Quelle: https://mwu.sachsen-anhalt.de/wissenschaft/studium/auslaendische-hochschulabschluesse/auslaendische-grade

„Für die Führung ausländischer Doktorgrade gelten die zuvor dargestellten Grundsätze. Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:

  • Doktorgrade aus Mitgliedstaaten der EU oder Europäischen Wirtschaftsraums sowie
  • Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen.

Diese können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.“

Quelle: https://wissenschaft.hessen.de/studieren/auslaendische-hochschulabschluesse/fuehrung-akademischer-grade#:~:text=Seit%20dem%2020.12.2004%20d%C3%BCrfen,Dezember%202021.

Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie des Europäischen Hochschulinstituts Florenz, der Deutsch-Französischen Hochschule und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform auch ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.“

Quelle: https://wirtschaft.thueringen.de/wissenschaft/anerkennung#:~:text=F%C3%BChrung%20ausl%C3%A4ndischer%20Hochschulgrade,seit%202003%20genehmigungsfrei%20gef%C3%BChrt%20werden.

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Als offizieller Partner der DTI-Universität in Deutschland bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich über uns zum PhDr. Studium anzumelden. Wir beraten Sie im Vorfeld des Studiums und beantworten Ihre Fragen in deutscher Sprache. Anschließend übermitteln wir Ihre Unterlagen zur Prüfung an die DTI-Universität und kümmern uns um die notwendigen Übersetzungen und Bestätigungen. Sie werden bei einer erfolgreichen Zulasung direket an der DTI-Universität (Vysoká škola DTI) eingeschrieben und erhalten eine Bestätigung der Universität.

Sollen Sie nicht zum PhDr. Studium zugelassen werden, fallen keine Kosten an.

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Über mich

Mein Name ist PhDr. Oliver Scharfenberg. Ich habe zunächst einen Abschluss als Betriebswirt und dann einen Master of Business Administration (MBA) gemacht. Danach habe ich mich für den Doctor of Philosophy (PhDr.) doktor filozofie an der DTI Universität (Vysoká škola DTI) entschieden. Meine Motivation war, das ich mich mit dem Bereich Gütesiegel/ Employer Branding näher beschäftigen und eine wissenschaftliche Arbeit zu diesem Thema schreiben wollte. Im Jhar 2024 habe ich meinen Abschluss von der DTI Universität erhalten.

Wir sind offizieller Kooperationspartner der DTI-Universität in Deutschland und unterstützen Interessen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dabei, selber den Titel PhDr. nach dem erfolgreichen Abschluss zu erhalten.

Wir bieten weder die Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten (Dissertation) noch eine sogenannte Promotionsberatung an. Wir bieten auch keinen illegalen Verkauf eines Dr. Titels oder den Kauf eines PhDr. Titel an. Unser Leistungen bestehen als offizieller Partner der DTI-Universität darin, Interessenten zu beraten und diese einen Zugang zur DTI-Universiät in deutscher Sprache zu ermöglichen. Alle Studierenden müssen selbstständig eine wissenschaftliche Arbeit erstellen und diese präsentieren.

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Sie interessieren sich für ein PhDr. Studium an der DTI Universität in der Slowakei? Dann freue ich mich auf Ihre Nachricht.

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